Gianluca de Bache, WEdigITal digital solutions, Köstenberger Straße 128, 9220 Velden am Wörther See (im Folgenden „Auftragnehmer“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Erstellung von Websites, Webshops, Apps und Software, Branding und Gestaltung, Beratung sowie Wartung (im Folgenden „Projekt“).
1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und anderer Verbraucherschutzgesetze gehen diesen Bedingungen vor.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt. Eine E-Mail genügt. Leistungsumfang, Preis und Zeitplan ergeben sich aus dem angenommenen Angebot (im Folgenden „vereinbartes Entgelt“).
2.3 Leistungen, die im Angebot nicht genannt sind, gehören nicht zum Auftrag.
3. Preise und Zahlung
3.1 Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 27 Umsatzsteuergesetz. Es wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
3.2 Mit Annahme des Angebots wird eine Anzahlung von 30 Prozent des vereinbarten Entgelts fällig. Mit den Arbeiten wird nach Eingang der Anzahlung begonnen. Der Restbetrag ist nach Abnahme fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Der Auftragnehmer darf weitere Arbeiten zurückhalten und eine bereits veröffentlichte Leistung bis zur Bezahlung vom Netz nehmen, nachdem er dies schriftlich angekündigt und eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an allen gelieferten Inhalten besitzt. Er hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, falls Dritte wegen dieser Inhalte Ansprüche erheben.
4.3 Verzögert sich das Projekt, weil der Auftraggeber nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht das Projekt aus diesem Grund länger als 60 Tage, gilt Punkt 8.2.
5. Änderungen und Korrekturen
5.1 Im vereinbarten Entgelt sind zwei Korrekturrunden enthalten, sofern das Angebot nichts anderes festlegt.
5.2 Weitere Korrekturen und Änderungen des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand verrechnet. Der Auftragnehmer nennt die voraussichtlichen Kosten vorher.
6. Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Wird ein verbindlicher Termin aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, kann der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
7. Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, dass das Projekt zur Abnahme bereitsteht. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von 14 Tagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich.
7.2 Das Projekt gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet oder das Projekt in Betrieb nimmt, etwa durch Veröffentlichung. Der Auftragnehmer weist bei der Mitteilung nach Punkt 7.1 ausdrücklich auf diese Folge hin.
7.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
8. Abbruch, Rücktritt und Stornierung
8.1 Fertiggestelltes Projekt: Ist das Projekt fertiggestellt und wurde dies dem Auftraggeber nach Punkt 7.1 mitgeteilt, steht dem Auftragnehmer das volle vereinbarte Entgelt zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Projekt nicht nutzt, nicht veröffentlicht oder die Zusammenarbeit beendet.
8.2 Abbruch vor Fertigstellung: Bricht der Auftraggeber das Projekt ab, tritt er vom Vertrag zurück oder kommt das Projekt aus Gründen nicht zustande, die auf Seiten des Auftraggebers liegen – etwa weil keine Einigung über Gestaltung oder Inhalte erzielt wird oder der Auftraggeber nicht mitwirkt –, behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Entgelt gemäß § 1168 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftraggeber zahlt mindestens 30 Prozent des vereinbarten Entgelts als pauschalen Ersatz für reservierte Kapazität, Planung und Vorarbeiten.
8.3 Wurden bereits Leistungen erbracht, deren Wert 30 Prozent übersteigt, werden diese nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder anteilig am vereinbarten Entgelt verrechnet, höchstens jedoch das vereinbarte Entgelt.
8.4 Eine geleistete Anzahlung wird auf die Beträge nach Punkt 8.2 und 8.3 angerechnet.
8.5 Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann er nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
8.6 Tritt ein Verbraucher nach Punkt 14 innerhalb der Rücktrittsfrist zurück, gelten statt der Punkte 8.2 bis 8.4 ausschließlich die Regelungen in Punkt 14.
8.7 Liegt der Grund für den Abbruch beim Auftragnehmer, entfällt die Zahlung nach Punkt 8.2. Verrechnet werden nur Leistungen, die für den Auftraggeber nachweislich verwertbar sind. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
9. Nutzungsrechte
9.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Projekt für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
9.2 Quellcode, Entwurfsdateien und nicht gewählte Entwürfe werden nur übergeben, wenn dies im Angebot vereinbart ist.
9.3 Der Auftragnehmer darf das Projekt mit Namen und Abbildungen als Referenz zeigen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Bilder, an denen der Auftraggeber oder Dritte Rechte halten, werden nur mit Zustimmung gezeigt.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern behebt der Auftragnehmer Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zu.
10.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
10.3 Keine Mängel sind Fehler, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch Updates von Browsern, Betriebssystemen, App-Stores, Plattformen oder Fremdsoftware oder durch den Ausfall des Hosting-Anbieters entstehen.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt davon unberührt.
11.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust ausgeschlossen und der Höhe nach mit dem vereinbarten Entgelt begrenzt.
11.3 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie für Impressum, Datenschutzerklärung und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, auch wenn der Auftragnehmer sie technisch einbindet.
12. Hosting, Fremdleistungen und Wartung
Hosting, Domains, Lizenzen, App-Store-Gebühren und Leistungen anderer Anbieter sind nicht im vereinbarten Entgelt enthalten, sofern das Angebot nichts anderes festlegt. Dafür gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wartung und Aktualisierungen nach der Abnahme erfolgen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14. Rücktrittsrecht für Verbraucher
14.1 Verbraucher, die den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder diese Website abschließen, können innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Eine eindeutige Erklärung per E-Mail an giandebache@gmail.com genügt.
14.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Arbeit beginnt, und tritt er danach zurück, zahlt er einen Betrag, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht. Ist die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn der Verbraucher dies vorher bestätigt hat.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 9220 Velden am Wörther See sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
15.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Stand: Oktober 2026